Förderung natürlicher Arbeitsstoffe
- Kohlendioxid leistet, wie alle natürlichen Arbeitsstoffe, keinen zusätzlichen Beitrag zum Treibhauseffekt und trägt nicht zur Ozonzerstörung bei.
- Das Ozon-Zerstörungspotential ODP ist 0, das Treibhauspotential GWP liegt 1430 mal niedriger als das des häufig eingesetzten künstlich hergestellten FKW-Arbeitsstoffes R134a und hat
den Wert 1.
Technologien mit natürlichen Kältemitteln und Arbeitsstoffen werden sich am Markt durchsetzen.
Die Markteinführung dieser Technologien wird im Rahmen der BMU-Klimaschutzinitiative unterstützt.
So wird die Anwendung von Kohlendioxid aktuell über das Programm „FÖRDERUNG VON KLIMASCHUTZMASSNAHMEN AN GEWERBLICHEN KÄLTEANLAGEN“ mit 25 % – 60 % der Nettoinvestitionskosten gefördert (Mittelverfügbarkeit stets vorbehalten) .

Auszug aus dem Programmtext:
BASISFÖRDERUNG NEUANLAGEN
Förderbar sind Maßnahmen und Anlagen, wenn
- als Kältemittel CO2, NH3 oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe eingesetzt werden und mittels TEWI-Berechnung durch den hersteller- und anbieterneutralen Dienstleister ein Nachweis über die Gesamteffizienz erbracht wird
- energieeffiziente Komponenten Bestandteil der Anlage sind (Master-Regelung, elektronische Expansionsventile, FU-Steuerung aller Antriebsmotoren) und
- laut Auslegungsrechnung ein Elektroenergieverbrauch von mindestens 100.000 kWh/a und/oder Kosten für elektrische Energie und Leistung von 10.000 Euro/a zu erwarten sind.
Fördersatz: 25 % der Nettoinvestitionskosten.
BONUSFÖRDERUNG
Einen Bonus erhält, wer über Basismaßnahmen hinaus zusätzliche Beiträge zum Klimaschutz leistet. Gemeint sind marktgängige und entwicklungsoptimierte Technologien für vorhandene sowie neu zu errichtende Anlagen.
- nichtelektrisch angetriebene Kälteanlagen (z. B. mittels Gasmotor, dessen Abwärme zusätzlich genutzt wird),
- Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen (z. B. mittels Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen) zur Bereitstellung von Prozess- und Heizwärme. Für Wärmepumpen ist anhand von Verdampfungs- und Verflüssigungstemperatur sowie des Kältemittels eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 rechnerisch nachzuweisen.
Fördersätze
- 25 % der Nettoinvestitionskosten.
- 35 % der Nettoinvestitionskosten bei Kältemittel CO2, NH3 oder nichthalogenierten Kohlenwasserstoffen.
(Quelle: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/klima_kaelte_flyer.pdf)
