Umwelt & Förderung
Rund ums Energiesparen
Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien gibt es Geld. EU, Bund, Länder, Kommunen unterstützen die Markteinführung umweltfreundlicher Energietechniken mit einer Vielzahl von Förderprogrammen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl. Bitte erkundigen Sie sich auch nach den speziellen Programmen der einzelnen Bundesländer.
Stand Juli 2011
BAFA Förderung von effizienten Wärmepumpen
(bis 100 kW)
Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden sowie zur reinen Raumheizung von Nichtwohngebäuden. Die Wärmepumpe muss in einem Bestandsgebäude installiert werden, für das bereits vor dem 01. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt wurde und das bereits vor dem 01. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte.
Je nach Bauart müssen mindestens folgende Jahresarbeitszahlen nachgewiesen werden:
- 3,8 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden
- 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nichtwohngebäuden
- 3,5 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen
- 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen
Basisförderung
- Luft/Wasser-Wärmepumpen: 900 Euro pauschal bei Anlagen bis 20 kW, 1200 Euro pauschal bei Anlagen von 20 kW bis 100 kW
- Wasser/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpen: 2.400 Euro pauschal bei Anlagen bis 10 kW.
- Darüber hinaus wird jedes weitere kW mit 120 Euro (bei Anlagen bis 20 kW) bzw. mit 100 Euro (bei Anlagen bis 100 kW) gefördert.
Bonusförderung
Wird gleichzeitig eine vom BAFA geförderte Solarkollektoranlage errichtet, so kann zusammen mit dem Solarantrag ein Kombinationsbonus beantragt werden. Für beide Maßnahmen ist ein separater Antrag zu stellen. Weitere Informationen zum Kombinationsbonus finden Sie in der Rubrik „Bonusförderung”.
Weitere Informationen unter www.bafa.de
KfW Programm Erneuerbare Energien
(Programmnummern 271, 281, 272, 282)
Über die KfW im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien (Programmteil Premium) ist die Errichtung und Erweiterung von großen effizienten Wärmepumpen mit mehr als 100 kW Wärmeleistung im Auslegungspunkt förderfähig.
Bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen ab 100 kW ist darzulegen, dass eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8 erreicht wird. Es sind Maßnahmen zur Fernüberwachung zu treffen und nachzuweisen.
Der Tilgungszuschuss beträgt 80 € je kW Wärmeleistung im Auslegungspunkt, mindestens jedoch 10.000 € und höchstens 50.000 € je Einzelanlage. Der Tilgungszuschuss ist an eine Finanzierung durch die KfW gekoppelt.
Wärmepumpen, mit Ausnahme von Luft/Wasser-Wärmepumpen, zur Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung oder Warmwasserbereitung oder des Kältebedarfs für Kühlung werden nur in Gebäuden gefördert, die bereits über ein Heizsystem verfügen (Gebäudebestand). Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme (d. h. Wärme für technische Prozesse für die gewerbliche oder industrielle Nutzung) sind auch dann förderfähig, wenn sie in Neubauten errichtet werden.
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen ist zulässig, sofern im Einzelnen andere Regelungen nicht getroffen wurden.
Weitere Informationen im Merkblatt zum KfW-Programm.
ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
(Programmnummern 237, 247, 238, 248)
Gefördert werden Gewerbliche Unternehmen, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (Sonderfonds Energieeffizienz in KMU) und Freiberufler. Wenn sie Umweltschutzmaßnahmen und Energieeffizienzmaßnahmen durchführen, d.h. Maßnahmen zur Energieeinsparung (Heizung, Lüftung, Bauhülle, Prozesswärme, Kälte...) bei einer Endenergieeinsparung von mindestens 20 % bei Ersatzinvestitionen und bei Neuinvestitionen mind. 15 % Endenergieeinsparung.
Darlehen werden bis 100% der förderfähigen Kosten gegeben bis max.2 Mio. € (237; KMU: 247) und max.10 Mio. € (238; KMU: 248).
Weitere Informationen im Merkblatt zum Umwelt- und Energieeffizienzprogramm.
Förderung von Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen
Basisförderung Altanlagen
Förderbar sind Maßnahmen und Anlagen, wenn bei bestehenden Kälteanlagen der Jahres-Elektroenergieverbrauch mindestens 150.000 kWh beträgt und der StatusCheck ein Energie-verbrauchsminderungspotenzial von mindestens 35 % ergeben hat.
Fördersätze: 15% der Nettoinvestitionskosten; 25 % der Nettoinvestitionskosten bei Verwendung klimafreundlicher Kältemittel.
Basisförderung Neuanlagen
Förderbar sind Maßnahmen und Anlagen, wenn
a) klimaafreundliche Kältemittel (CO2, NH3 oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe) eingesetzt werden
b) TEWI-Berechnung durch hersteller- und anbieterneutralen Dienstleister Gesamteffizienz nachweisen
c) enenergieeffiziente Komponenten Bestandteil der Anlage sind (Master-Regelung, elektronische Expansionsventile, FU-Steuerung aller Antriebsmotoren)
d) und laut Auslegungsrechnung ein Elektroenergieverbrauch von mindestens 100.000 kWh/a und/oder Kosten für elektrische Energie und Leistung von 10.000 €/a zu erwarten sind.
Fördersatz: 25 % der Nettoinvestitionskosten.
Bonusförderung
Ein Bonus wird für zusätzliche Beiträge zum Klimaschutz gezahlt, etwa marktgängige und entwicklungsoptimierte Technologien für vorhandene sowie neu zu errichtende Anlagen.
Förderbar sind nichtelektrisch angetriebene Kälteanlagen (z.B. Gasmotor, mit Abwärmenutzung) sowie Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen.
Fördersätze: 25 % der Nettoinvestitionskosten; 35 % der Nettoinvestitionskosten bei Verwendung klimafreundlicher Kältemittel.
Weitere Informationen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

